Wie viel der Studiengebühren wird durch Stipendien abgedeckt?

Nach deutschem Hochschulrecht muss man insgesamt 300 ECTS erreichen, um einen Masterabschluss zu erlangen. Ein:e Studierende:r mit einem 180 ECTS Bachelorabschluss muss daher ein 120 ECTS Masterprogramm absolvieren, um insgesamt 300 ECTS zu erreichen. In einigen Ländern entspricht ein Bachelorabschluss mit 180 ECTS dem Äquivalent von 210 oder 240 ECTS. In diesen Fällen bieten wir die Möglichkeit, ein kürzeres 90 ECTS-Programm zu absolvieren, um insgesamt 300 ECTS zu erreichen.

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