Qualifiziert mich dieser Abschluss dazu, als Psychologische*r Psychotherapeut*in zu arbeiten?

  • Mit diesem Abschluss darfst Du nicht die geschützte Berufsbezeichnung „Psychologische*r Psychotherapeut*in“ gemäß §1 des deutschen Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) führen.
  • Außerdem berechtigt Dich der Abschluss nicht dazu, Psychotherapie auszuüben oder eine psychotherapeutische Ausbildung oder berufliche Tätigkeit gemäß §§11 und 12(1) der StakV aufzunehmen.

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